Zweck, Pflichtgrenze und Ausführung von Umrissleuchten – und ihre Einordnung für Personenkraftwagen nach StVZO § 51b.
Funktion und Einordnung
Umrissleuchten kennzeichnen die äußere obere Begrenzung besonders breiter Fahrzeuge. Sie werden möglichst hoch und weit außen angebracht und strahlen nach vorne weiß, nach hinten rot ab.
Die Pflicht zu Umrissleuchten greift erst ab einer Fahrzeugbreite von mehr als 2,10 m. Personenkraftwagen erreichen diese Breite nicht, weshalb Umrissleuchten am PKW in der Regel nicht einschlägig sind.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe vorne | Weiß |
| Lichtfarbe hinten | Rot |
| Prüfnorm | ECE-R7 (gebündelt in UN R148) |
| Pflicht ab | Fahrzeugbreite über 2,10 m |
| Position | An der höchsten und äußersten Stelle des Fahrzeugs |
| Schaltung | Gemeinsam mit Begrenzungs- und Schlussleuchten |
Fragen zu Umriss- und Begrenzungsleuchten für breite Fahrzeuge? Wir beraten Sie gerne.
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