Funktion, Grenzwerte und Schaltvorschriften für das serienmäßige Fernlicht an Personenkraftwagen nach StVZO § 50 und ECE-R112/R149.
Funktion und Pflicht
Das Fernlicht sorgt für maximale Reichweite und beleuchtet die Fahrbahn weit über den Bereich des Abblendlichts hinaus. Es darf nur verwendet werden, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.
Fernscheinwerfer strahlen weißes Licht ab und sind an Personenkraftwagen serienmäßig vorhanden. Beim Umschalten auf Abblendlicht müssen sie automatisch erlöschen.
Gesetzliche Grenzwerte
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Weiß |
| Prüfnorm | ECE-R112 / ECE-R149 (E-Prüfzeichen) |
| Anzahl | 2 oder 4 Fernscheinwerfer |
| Max. Lichtstärke gesamt | 430.000 cd (alle gleichzeitig aktiven) |
| Summe der Referenzzahlen | ≤ 100 |
| Kontrollleuchte | Blau (Pflicht) |
| Schaltung | Paarweise/gleichzeitig; automatisches Erlöschen bei Abblendlicht |
Abgrenzung und Assistenzsysteme
Serien-Fernlicht
Das ab Werk verbaute Fernlicht, meist mit dem Abblendlicht in einer Scheinwerfereinheit kombiniert.
Zusatz-Fernscheinwerfer
Nachrüstbare zusätzliche Fernscheinwerfer – hierzu gibt es ein eigenes Merkblatt. Die Referenzzahlen aller aktiven Fernscheinwerfer dürfen zusammen 100 nicht überschreiten.
Fernlichtassistent / ADB
Automatische bzw. blendfreie Fernlichtsysteme schalten das Fernlicht situationsabhängig oder blenden einzelne Segmente aus (siehe AFS/ECE-R123).
Fragen zum Fernlicht oder zur rechtssicheren Ergänzung mit Zusatzscheinwerfern? Wir beraten Sie gerne.
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