Funktion, Schaltbedingungen und technische Anforderungen für Abbiegescheinwerfer (statisches Kurvenlicht) an Personenkraftwagen nach ECE-R119.
Funktion und Zulässigkeit
Der Abbiegescheinwerfer beleuchtet beim Abbiegen oder Rangieren den seitlichen Bereich vor dem Fahrzeug (statisches Kurvenlicht). Er verbessert die Sicht auf Fußgänger und Hindernisse im Kurveninnenbereich.
Er schaltet sich zusammen mit dem Fahrtrichtungsanzeiger oder bei Lenkeinschlag ein und ist nur bei niedriger Geschwindigkeit aktiv. Abbiegescheinwerfer sind zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Weiß |
| Prüfnorm | ECE-R119 (gebündelt in UN R149) |
| Anzahl | Max. 2 (je eine pro Seite) |
| Einschaltung | Mit Fahrtrichtungsanzeiger oder Lenkeinschlag |
| Geschwindigkeit | Nur bei niedriger Geschwindigkeit (ca. ≤ 40 km/h) |
| Abschaltung | Automatisch bei höherer Geschwindigkeit / Fernlicht |
| Montage | Im vorderen Fahrzeugbereich, nahe Nebelscheinwerfer |
Abgrenzung der Kurvenlicht-Systeme
Statisches Kurvenlicht
Ein separater, fest verbauter Abbiegescheinwerfer, der beim Abbiegen zugeschaltet wird (ECE-R119).
Dynamisches Kurvenlicht
Der Abblendscheinwerfer schwenkt mit dem Lenkeinschlag mit – Teil adaptiver Frontsysteme (ECE-R123, siehe AFS-Merkblatt).
Nebelscheinwerfer
Dienen der Sicht bei Nebel und sind nicht mit dem Abbiegescheinwerfer zu verwechseln – siehe eigenes Merkblatt.
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