Ein- und Ausstiegsleuchten
Sicherheitsbeleuchtung für Türbereiche und Trittstufen: Was ist vorgeschrieben, was ist zulässig – alle Anforderungen nach StVZO und UN-R 48.
Zweck und Funktion
Ein- und Ausstiegsleuchten beleuchten den Einstiegsbereich eines Fahrzeugs beim Öffnen der Türen. Sie dienen der Sicherheit von Fahrern, Beifahrern und weiteren Mitarbeitern, die das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen besteigen oder verlassen.
Besonders bei Lastkraftwagen mit erhöhter Einstiegshöhe und Trittstufen ist eine ausreichende Beleuchtung des Einstiegsbereichs entscheidend für die Unfallverhütung. Die Leuchten aktivieren sich automatisch beim Öffnen der Fahrertür oder Kabinentür.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Weiß oder gelb |
| Aktivierung | Automatisch bei Türöffnung |
| Abstrahlrichtung | Nach unten auf den Einstiegsbereich |
| Blendschutz | Kein Blenden nachfolgender Verkehrsteilnehmer |
| Prüfzeichen | ECE-R10 (EMV-Nachweis) |
| Montage | An Tür, Trittstufe oder Kabinenunterkante |
| Betrieb | Nur bei geöffneter Tür oder stehendem Fahrzeug |
Montage und Einsatzbereiche
Fahrerhaus / Kabine
Montage an der Fahrerhaustür oder an der A-Säule, ausgerichtet auf die Trittstufen. Die Leuchte aktiviert sich beim Öffnen der Fahrertür und beleuchtet alle Einstiegsstufen.
Kofferaufbauten
Bei Kofferfahrzeugen mit Hecktüren oder Seitentüren empfiehlt sich eine Stufenbeleuchtung für den Ladebereich. Diese verhindert Stürze beim Be- und Entladen in der Nacht.
Spezialfahrzeuge
Fahrzeuge mit erhöhten Einstiegen (z. B. Betonmischer, Kranfahrzeuge, Kipper) profitieren besonders von zusätzlichen Stufenleuchten – sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für die gesetzliche Konformität.
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