Bremsleuchten
Alles zu Vorschriften, technischen Anforderungen und zulässiger Nachrüstung von Bremsleuchten an Lastkraftwagen gemäß StVZO und ECE-Regelungen.
Funktion und Bedeutung
Bremsleuchten signalisieren anderen Verkehrsteilnehmern, dass das Fahrzeug abbremst. Sie sind für die aktive Verkehrssicherheit unerlässlich, da sie dem nachfolgenden Verkehr rechtzeitig eine Warnung geben und so Auffahrunfälle verhindern.
An LKW sind Bremsleuchten gesetzlich vorgeschrieben. Sie leuchten beim Betätigen der Betriebsbremse automatisch auf. Die rote Lichtfarbe und die erhöhte Lichtstärke gegenüber den Schlussleuchten ermöglichen eine eindeutige Erkennung des Bremsvorgangs auch bei Tag und in großer Entfernung.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Rot |
| Prüfnorm | ECE-R7 (Bremsleuchte Kategorie S2/S3) |
| Lichtstärke | Mindestens 4x so stark wie Schlussleuchte |
| Anzahl | 2 (+ 1 mittige Bremsleuchte ab Erstzulassung 10/2000) |
| Montagehöhe (min.) | 350 mm |
| Montagehöhe (max.) | 1500 mm (bis 2100 mm bei Ausnahmen) |
| Seitlicher Abstand | Max. 400 mm von Außenkante |
| Aktivierung | Automatisch bei Betätigung der Betriebsbremse |
| Reaktionszeit | Max. 0,2 s Einschaltverzögerung |
Die dritte Bremsleuchte (CHMSL)
Pflicht ab 10/2000
Alle Nutzfahrzeuge (Klasse N), die nach dem 1. Oktober 2000 erstmals zugelassen wurden, benötigen eine dritte, mittig angebrachte Bremsleuchte. Diese verbessert die Erkennbarkeit des Bremsvorgangs besonders bei mehrspurigem Verkehr.
Montageposition
Die dritte Bremsleuchte muss mittig oder so nahe wie möglich an der Fahrzeuglängsachse angebracht werden. Die Montagehöhe beträgt mindestens 850 mm über der Fahrbahn.
LED-Nachrüstung
LED-Bremsleuchten bieten durch sofortige volle Helligkeit (keine Aufwärmzeit) einen Sicherheitsvorteil. Bei 100 km/h entspricht die schnellere Reaktionszeit einer zusätzlichen Reaktionsstrecke von ca. 5 Metern.
Vorteile von LED-Bremsleuchten
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