Farbe, Form und Einordnung seitlicher Rückstrahler an Personenkraftwagen nach ECE-R3 (UN R150).
Funktion und Einordnung
Seitliche Rückstrahler verbessern die passive Sichtbarkeit des Fahrzeugs von der Seite. Sie sind gelb (Amber) und nicht dreieckig; der hinterste seitliche Rückstrahler darf bei Fahrzeugen bis 6 m auch rot sein.
Vorgeschrieben sind seitliche Rückstrahler erst ab einer Fahrzeuglänge über 6 m. An Personenkraftwagen sind sie zulässig, aber in der Regel nicht verpflichtend.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Gelb (Amber); hinterster bei ≤ 6 m auch Rot zulässig |
| Form | Nicht dreieckig |
| Prüfnorm | ECE-R3 (gebündelt in UN R150) |
| Pflicht ab | Fahrzeuglänge über 6 m |
| Position | Seitlich am Fahrzeug |
| Montagehöhe | 250 mm – 900 mm über Fahrbahn |
Fragen zu Rückstrahlern und seitlicher Sichtbarkeit? Wir beraten Sie gerne.
+49 (0) 6550 979 969-0