Fahrtrichtungsanzeiger
Vorschriften und technische Anforderungen für Blinker und Fahrtrichtungsanzeiger an Lastkraftwagen – Anzahl, Montageort, Blinkfrequenz und Zulassungsvoraussetzungen nach StVZO und ECE-R6.
Funktion und gesetzliche Grundlage
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) signalisieren anderen Verkehrsteilnehmern eine beabsichtigte Richtungsänderung oder einen Spurwechsel. Sie sind an allen motorisierten Fahrzeugen vorgeschrieben und müssen nach ECE-R6 bauartzugelassen sein.
An Lastkraftwagen gelten besondere Anforderungen hinsichtlich Leuchtfläche und Sichtbarkeit, da der Fahrerkabinen-Aufbau seitliche Blinkleuchten verdecken kann. Daher sind Seitenblinker bzw. seitliche Fahrtrichtungsanzeiger bei LKW ab einer bestimmten Länge vorgeschrieben.
Kategorien nach ECE-R6
| Kategorie | Position | Farbe | Verwendung |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | Vorne | Gelb/Amber | Vordere Fahrtrichtungsanzeiger |
| Klasse 1a | Vorne (seitlich) | Gelb/Amber | Seitenblinker vorne |
| Klasse 2a | Hinten | Gelb/Amber | Hintere Fahrtrichtungsanzeiger |
| Klasse 2b | Hinten (seitlich) | Gelb/Amber | Seitenblinker hinten |
| Klasse 5 | Seitlich | Gelb/Amber | Seitliche Wiederholungsblinker |
Technische Spezifikationen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Gelb (Amber) |
| Blinkfrequenz | 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Blitze/Min. ± 30) |
| Einschaltzeit | Max. 1 Sekunde nach Aktivierung |
| Mindestleuchtfläche (vorne/hinten) | ≥ 50 cm² |
| Mindestleuchtfläche (seitlich) | ≥ 20 cm² |
| Montagehöhe (min.) | 350 mm |
| Montagehöhe (max.) | 1500 mm (vorne), 2100 mm (hinten bei Ausnahmen) |
| Sichtwinkel (horizontal) | 80° nach innen, 80° nach außen |
| Prüfnorm | ECE-R6 (E-Prüfzeichen) |
Besonderheiten bei LKW
Seitliche Blinker (Klasse 5)
Fahrzeuge über 6 m Länge benötigen seitliche Fahrtrichtungsanzeiger. Diese sind im vorderen Fahrzeugdrittel zu montieren und müssen auch bei aktivem Tagfahrlicht gut sichtbar sein.
Seitenmarkierung mit Blinkfunktion
Neufahrzeuge müssen Seitenmarkierungsleuchten haben, die beim Blinken synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken. Dies verbessert die Sichtbarkeit für Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen.
LED-Nachrüstung
LED-Fahrtrichtungsanzeiger sind zulässig, sofern sie ECE-R6 entsprechen. Bei LED-Leuchten ist auf das korrekte Lastverhalten des Blinkrelais zu achten – ggf. ist ein LED-kompatibles Relais erforderlich.
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