Seitenmarkierungsleuchten
Pflicht ab 6 m Fahrzeuglänge, Montagevorschriften, Anzahl und Blinkfunktion – alles zu Seitenmarkierungsleuchten an Lastkraftwagen nach StVZO und ECE-R91.
Sind Seitenmarkierungsleuchten Pflicht?
Für LKW ist diese Frage fast immer mit einem "Ja" zu beantworten: Jedes Fahrzeug mit mehr als sechs Metern Länge benötigt – in Abhängigkeit der Fahrzeuglänge – eine oder sogar mehrere Markierungsleuchten an jeder Fahrzeugseite.
Ab 6 m Länge: Mindestens eine Seitenmarkierungsleuchte pro Seite ist Pflicht.
Die StVZO erlaubt die Montage auch bei kürzeren Fahrzeugen. Bei Neufahrzeugen ist zusätzlich vorgeschrieben, dass die Seitenmarkierungsleuchten synchron mit dem Fahrtrichtungsanzeiger blinken müssen.
Anzahl nach Fahrzeuglänge
| Fahrzeuglänge | Mindestanzahl je Seite | Max. Abstand zwischen Leuchten |
|---|---|---|
| Unter 6 m | Keine Pflicht (freiwillig zulässig) | – |
| 6–7 m | 3 Leuchten je Seite | Max. 3000 mm |
| 7–10 m | Mindestens so viele, dass max. 3000 mm Abstand | Max. 3000 mm |
| Über 10 m | Je weitere 3 m eine zusätzliche Leuchte | Max. 3000 mm |
Dabei sind zunächst zwei Seitenmarkierungsleuchten möglichst nah am Fahrzeuganfang und Fahrzeugende zu montieren. Maximal darf der Abstand vorne 3000 mm und hinten 1000 mm betragen.
Technische Anforderungen
Lichtfarbe und Prüfzeichen
Seitenmarkierungsleuchten sind grundsätzlich gelb/amber. Rote Leuchten dürfen ausschließlich am Fahrzeugende und nur dann, wenn sie in einer Kombination mit dem regulären Rücklicht existieren, zur seitlichen Markierung genutzt werden. Prüfzeichen nach ECE-R91 ist Pflicht.
Montagehöhe
Unabhängig der Fahrzeuglänge sind die Leuchten mindestens 250 mm, jedoch maximal 1500 mm, über dem Boden zu montieren. Idealerweise wählt man eine Stelle, an der die Leuchte nicht unnötig stark verschmutzt wird.
Blinkfunktion
Bei älteren Fahrzeugen dürfen Seitenmarkierungsleuchten dauerhaft leuchten, auch bei Fahrtrichtungsänderungen. Bei neuen Fahrzeugen müssen sie neben dem Dauerlicht auch synchron zum Fahrtrichtungsanzeiger blinken – für Neufahrzeuge derzeit verpflichtend.
Wichtige Hinweise zur Nachrüstung
Fragen zu Seitenmarkierungsleuchten? Wir beraten Sie gerne.
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