Funktion und technische Grundlagen des Auffahrunfall-Alarmsignals an Personenkraftwagen nach ECE-R48.
Funktion und Bedeutung
Das Auffahrunfall-Alarmsignal warnt den nachfolgenden Verkehr vor einem drohenden Auffahrunfall. Erkennt das Fahrzeug ein sich schnell näherndes Fahrzeug hinter sich, lässt es die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger schnell blinken, um den anderen Fahrer zu alarmieren.
Das Signal wird automatisch von einem Fahrerassistenzsystem ausgelöst. Es ist zulässig und stellt eine Funktion der Fahrzeugelektronik dar, kein einzeln nachrüstbares Bauteil.
Technische Grundlagen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Signalgeber | Hintere Fahrtrichtungsanzeiger (gelb) |
| Blinkfrequenz | Schnelles Blinken (ca. 4 Hz) |
| Auslösung | Automatisch durch Assistenzsystem bei Auffahrgefahr |
| Prüfnorm | ECE-R48 (Anbau- und Funktionsvorschrift) |
| Betriebsbereich | Nur innerhalb festgelegter Geschwindigkeitsgrenzen |
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