Funktion, Schaltbedingungen und Anforderungen äußerer Ein-/Ausstiegsleuchten an Personenkraftwagen nach ECE-R48.
Funktion und Zulässigkeit
Äußere Ein-/Ausstiegsleuchten beleuchten den Bereich neben den Türen und den Einstieg, um das gefahrlose Ein- und Aussteigen bei Dunkelheit zu erleichtern. Sie strahlen weißes Licht ab und sind häufig in Türen, Außenspiegel oder Schweller integriert.
Diese Leuchten sind zulässig und dürfen nur bei stehendem Fahrzeug leuchten – etwa bei geöffneter Tür oder beim Entriegeln. Während der Fahrt müssen sie ausgeschaltet sein.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Weiß |
| Prüfnorm | ECE-R48 (Anbauvorschrift) |
| Einschaltung | Nur bei Stillstand / geöffneter Tür / Entriegelung |
| Abschaltung | Automatisch bei Fahrtbeginn |
| Blendung | Keine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer |
| Position | An Türen, Außenspiegeln oder Schwellern |
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