Pflicht, Sichtbarkeit und technische Anforderungen der hinteren Kennzeichenbeleuchtung an Personenkraftwagen nach StVZO § 60 und ECE-R4.
Funktion und Pflicht
Die Kennzeichenbeleuchtung macht das hintere amtliche Kennzeichen bei Dunkelheit lesbar. Sie strahlt weißes Licht auf das Schild, darf aber selbst kein weißes Licht direkt nach hinten abgeben, um nicht mit einem Rückfahrscheinwerfer verwechselt zu werden.
Die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens ist an allen Kraftfahrzeugen und Anhängern vorgeschrieben. Sie schaltet gemeinsam mit den Schluss- und Begrenzungsleuchten.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Weiß |
| Prüfnorm | ECE-R4 (gebündelt in UN R148) |
| Sichtbarkeit | Kein weißes Licht direkt nach hinten abstrahlend |
| Lesbarkeit | Kennzeichen bei Dunkelheit auf ca. 25 m lesbar |
| Schaltung | Gemeinsam mit Schluss- und Begrenzungsleuchten |
| Ausführung | LED-Kennzeichenleuchten mit ECE-Prüfzeichen zulässig |
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