Zweck, Pflichtgrenze und Ausführung von Seitenmarkierungsleuchten – und ihre Einordnung für Personenkraftwagen nach StVZO § 51a.
Funktion und Einordnung
Seitenmarkierungsleuchten kennzeichnen die seitliche Ausdehnung langer Fahrzeuge und verbessern die Sichtbarkeit von der Seite, etwa an Kreuzungen. Sie leuchten gelb (Amber); die hinterste Leuchte darf bei Fahrzeugen bis 6 m auch rot sein.
Die Pflicht zu Seitenmarkierungsleuchten greift erst ab einer Fahrzeuglänge von mehr als 6 m. Personenkraftwagen sind in der Regel kürzer, weshalb Seitenmarkierungsleuchten am PKW meist nicht vorgeschrieben, aber zulässig sind.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Gelb (Amber); hinterste bei ≤ 6 m auch Rot zulässig |
| Prüfnorm | ECE-R91 (gebündelt in UN R148) |
| Pflicht ab | Fahrzeuglänge über 6 m |
| Position | Seitlich, gleichmäßig verteilt |
| Montagehöhe | 250 mm – 1500 mm über Fahrbahn |
| Zusatzfunktion | Dürfen mit dem Fahrtrichtungsanzeiger mitblinken |
Fragen zu Seitenmarkierungs- und Begrenzungsleuchten? Wir beraten Sie gerne.
+49 (0) 6550 979 969-0