Nebelschlussleuchten
Vorschriften und Anforderungen für Nebelschlussleuchten an Lastkraftwagen – Pflicht, Anzahl, Montageort und technische Spezifikationen nach StVZO und ECE-R38.
Funktion und Bedeutung
Die Nebelschlussleuchte ist eine nach hinten abstrahlende rote Leuchte mit sehr hoher Lichtstärke. Sie macht das Fahrzeug bei Nebel, starkem Schneefall oder Regen für nachfolgende Fahrzeuge sichtbar und reduziert das Auffahrrisiko erheblich.
An LKW ist mindestens eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben. Im Gegensatz zu den normalen Schlussleuchten hat die Nebelschlussleuchte eine deutlich höhere Lichtstärke (mindestens 40 cd, typisch 150–300 cd), was die Sichtbarkeit auch bei extremem Nebel sicherstellt.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Rot |
| Prüfnorm | ECE-R38 (E-Prüfzeichen) |
| Mindestlichtstärke | 40 cd (typisch 150–300 cd) |
| Anzahl (Pflicht) | Mindestens 1 (links der Fahrzeuglängsachse oder mittig) |
| Anzahl (max.) | 2 (wenn Fahrzeug breiter als 1300 mm) |
| Montagehöhe (min.) | 250 mm |
| Montagehöhe (max.) | 1000 mm |
| Abstand zur Bremsleuchte | Mindestens 100 mm |
| Schaltung | Unabhängig schaltbar, Kontrollleuchte (gelb/orange) Pflicht |
Montagehinweise
Position: Links oder mittig
Bei nur einer Nebelschlussleuchte muss diese links der Fahrzeuglängsachse oder mittig angebracht werden. Sie darf nicht mit der Bremsleuchte verwechselt werden – daher mindestens 100 mm Abstand zur nächsten Bremsleuchte.
Zwei Leuchten
Bei Fahrzeugen über 1300 mm Breite (praktisch alle LKW) dürfen zwei Nebelschlussleuchten angebracht werden. Sie müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse und paarweise geschaltet sein.
Kontrollleuchte
Eine orangefarbene oder gelbe Kontrollleuchte im Fahrzeuginneren ist Pflicht. Sie zeigt dem Fahrer an, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, damit diese bei besserer Sicht nicht vergessen abzuschalten wird.
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