Pflicht, technische Anforderungen, Lichtquellen und Leuchtweitenregulierung für Abblendlichtscheinwerfer an Personenkraftwagen nach StVZO § 50 und ECE-R112/R149.
Funktion und Pflicht
Das Abblendlicht beleuchtet die Fahrbahn vor dem Fahrzeug, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Seine Lichtverteilung ist asymmetrisch: Der rechte Fahrbahnrand wird weiter ausgeleuchtet als die linke Seite, um den Gegenverkehr zu schonen.
Abblendscheinwerfer sind an allen Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. Sie strahlen weißes Licht ab und sind paarweise anzubringen. Die scharfe Hell-Dunkel-Grenze muss korrekt eingestellt sein.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Weiß |
| Prüfnorm | ECE-R112 (Halogen/LED), ECE-R98 (Gasentladung) – gebündelt in UN R149 |
| Anzahl | 2 (paarweise) |
| Lichtverteilung | Asymmetrisch, mit Hell-Dunkel-Grenze |
| Montagehöhe | 500 mm – 1200 mm über Fahrbahn |
| Seitlicher Abstand | Max. 400 mm von der Außenkante |
| Schaltung | Umschaltung zwischen Abblend- und Fernlicht |
| Kontrollleuchte | Nicht vorgeschrieben (grüne Anzeige zulässig) |
Lichtquellen & Leuchtweitenregulierung
Halogen (H4/H7)
Bewährte Standardtechnik nach ECE-R112. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist hier nicht zwingend vorgeschrieben, eine manuelle Höhenverstellung genügt in der Regel.
Xenon / Gasentladung
Vorgeschrieben sind eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage, um Blendung durch hohe Lichtleistung zu vermeiden.
LED-Scheinwerfer
Bei hoher Lichtleistung gelten dieselben Anforderungen (automatische Leuchtweitenregulierung, Reinigung). Nur typgenehmigte LED-Retrofit-Lampen mit gültigem Prüfzeichen sind zulässig.
Fragen zu Abblendlicht-Scheinwerfern oder zulässigen Retrofit-LED für Ihren PKW? Wir beraten Sie gerne.
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