Vorschriften und Anforderungen für Nebelschlussleuchten an Personenkraftwagen – Pflicht, Anzahl, Montageort und technische Spezifikationen nach StVZO und ECE-R38.
Funktion und Bedeutung
Die Nebelschlussleuchte ist eine nach hinten abstrahlende rote Leuchte mit sehr hoher Lichtstärke. Sie macht das Fahrzeug bei Nebel, starkem Schneefall oder Regen für nachfolgende Fahrzeuge sichtbar und reduziert das Auffahrrisiko erheblich.
An PKW ist mindestens eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben. Im Gegensatz zu den normalen Schlussleuchten hat die Nebelschlussleuchte eine deutlich höhere Lichtstärke (mindestens 40 cd, typisch 150–300 cd), was die Sichtbarkeit auch bei extremem Nebel sicherstellt.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Rot |
| Prüfnorm | ECE-R38 (E-Prüfzeichen) |
| Mindestlichtstärke | 40 cd (typisch 150–300 cd) |
| Anzahl (Pflicht) | Mindestens 1 (links der Fahrzeuglängsachse oder mittig) |
| Anzahl (max.) | 2 |
| Montagehöhe (min.) | 250 mm |
| Montagehöhe (max.) | 1000 mm |
| Abstand zur Bremsleuchte | Mindestens 100 mm |
| Schaltung | Unabhängig schaltbar, Kontrollleuchte (gelb/orange) Pflicht |
Montagehinweise
Position: Links oder mittig
Bei nur einer Nebelschlussleuchte muss diese links der Fahrzeuglängsachse oder mittig angebracht werden. Sie darf nicht mit der Bremsleuchte verwechselt werden – daher mindestens 100 mm Abstand zur nächsten Bremsleuchte.
Zwei Leuchten
Zulässig sind bis zu zwei Nebelschlussleuchten. Werden zwei montiert, müssen sie symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angeordnet und paarweise geschaltet sein. Bei PKW ist die einseitige oder mittige Ausführung mit einer Leuchte am gebräuchlichsten.
Kontrollleuchte
Eine orangefarbene oder gelbe Kontrollleuchte im Fahrzeuginneren ist Pflicht. Sie zeigt dem Fahrer an, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, damit diese bei besserer Sicht nicht vergessen abzuschalten wird.
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