Frontblitzer
Wann sind nach vorne gerichtete Kennleuchten am LKW zulässig? Alles zu Ausnahmegenehmigungen, rechtlichen Grundlagen und technischen Anforderungen nach StVZO und ECE-R65.
Was sind Frontblitzer?
Als Frontblitzer bezeichnet man nach vorne gerichtete Kennleuchten, welche ihr Licht nur in eine Richtung abgeben. Sie werden üblicherweise am Kühlergrill montiert und sollen vorausfahrenden Fahrzeugen im Rückspiegel sichtbar sein, wenn auf dem Dach montierte Kennleuchten das nicht mehr sind.
Während in anderen europäischen Staaten die Anbauvoraussetzungen relativ locker sind, ist die Montage in Deutschland zunächst einmal nicht zulässig. Lediglich mit blauer Lichtfarbe sind Frontblitzer an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst grundsätzlich erlaubt.
Wann sind Frontblitzer am LKW erlaubt?
Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO
Die einzige Möglichkeit für gerichtete Kennleuchten in Gelb an Baustellenfahrzeugen, Zugfahrzeugen für Sondertransporte oder Begleitfahrzeugen liegt in einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Gemäß § 70 StVZO kann die Straßenverkehrsbehörde von den allgemeinen Vorschriften abweichende lichttechnische Einrichtungen erlauben.
StVO-Ausnahmegenehmigung
Die Zulässigkeit kann auch in Form der Anordnung für einen Sondertransport oder einer sonstigen Ausnahmegenehmigung gemäß StVO stattfinden. In diesem Fall gilt die Zulässigkeit der Montage jedoch nur für den expliziten Einsatz.
Dauergenehmigung empfehlenswert
Sollten regelmäßig Arbeits- oder Transporteinsätze mit entsprechenden Auflagen existieren, empfiehlt es sich, für die Zwischenzeit eine Genehmigung nach § 70 StVZO zu organisieren. Ansonsten wären die Blitzer zwischenzeitlich abzumontieren.
Technische Anforderungen
| Anforderung | Detail |
|---|---|
| EMV-Prüfung | ECE-R10 (E-Prüfzeichen) – Pflicht für alle elektrischen Geräte am Bordnetz |
| Kennleuchtenprüfung | ECE-R65 – empfohlen, oft als Auflage in Ausnahmegenehmigungen festgelegt |
| Lichtfarbe gelb | Nur für Nutzfahrzeuge mit Genehmigung (Baustellenfahrzeuge, Begleitfahrzeuge) |
| Lichtfarbe blau | Nur für Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) |
| Blendschutz | Fahrzeughalter ist verpflichtet, Gefährdung durch Blendung auszuschließen |
| Montageort | Kühlergrill oder vorderer Stoßfängerbereich üblich |
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