Technische Anforderungen, Montagevorschriften und Prüfnormen für Schlussleuchten (Rückleuchten) an Personenkraftwagen nach StVZO und ECE-R7.
Funktion der Schlussleuchten
Schlussleuchten (Rückleuchten) sind die hinten am Fahrzeug angebrachten roten Dauerlichtleuchten, die anderen Verkehrsteilnehmern die Anwesenheit und Breite des Fahrzeugs bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen signalisieren.
Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und schalten gemeinsam mit den vorderen Begrenzungsleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung. Im Gegensatz zur Bremsleuchte leuchten sie dauerhaft (nicht blinkend) und mit geringerer Intensität.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Rot |
| Prüfnorm | ECE-R7 (Kategorie R / R2) |
| Mindestleuchtfläche | ≥ 20 cm² |
| Anzahl | Mindestens 2 (je eine pro Seite) |
| Montagehöhe (min.) | 350 mm |
| Montagehöhe (max.) | 1500 mm |
| Seitlicher Abstand | Max. 400 mm von der Außenkante |
| Sichtwinkel | 45° nach innen, 80° nach außen |
| Schaltung | Gemeinsam mit Begrenzungs- und Kennzeichenleuchten |
Kombinationsleuchten
Heckleuchteneinheit
Moderne PKW verfügen über Heckleuchteneinheiten, die Schlusslicht, Bremslicht, Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchte in einem Gehäuse kombinieren. Diese müssen entsprechend mehrere ECE-Prüfzeichen tragen.
LED-Nachrüstsätze
Für die Nachrüstung stehen kompakte LED-Rückleuchten und LED-Retrofit-Lampen zur Verfügung. Sie bieten höhere Helligkeit, längere Lebensdauer und geringeren Stromverbrauch – vorausgesetzt, sie tragen das erforderliche ECE-Prüfzeichen.
Anhängerbetrieb
Wird ein Anhänger mitgeführt, müssen dessen Schlussleuchten ebenfalls den Anforderungen entsprechen. Die Verkabelung erfolgt beim PKW über den standardisierten 13-poligen Steckverbinder (ISO 11446), alternativ über 7-polige Anschlüsse mit Adapter.
Fragen zu Schlussleuchten für Ihren PKW? Wir beraten Sie gerne.
+49 (0) 6550 979 969-0