Schlussleuchten
Technische Anforderungen, Montagevorschriften und Prüfnormen für Schlussleuchten (Rückleuchten) an Lastkraftwagen nach StVZO und ECE-R7.
Funktion der Schlussleuchten
Schlussleuchten (Rückleuchten) sind die hinten am Fahrzeug angebrachten roten Dauerlichtleuchten, die anderen Verkehrsteilnehmern die Anwesenheit und Breite des Fahrzeugs bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen signalisieren.
Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und schalten gemeinsam mit den vorderen Begrenzungsleuchten, den Seitenmarkierungsleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung. Im Gegensatz zur Bremsleuchte leuchten sie dauerhaft (nicht blinkend) und mit geringerer Intensität.
Technische Anforderungen
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Lichtfarbe | Rot |
| Prüfnorm | ECE-R7 (Kategorie R / R2) |
| Mindestleuchtfläche | ≥ 20 cm² |
| Anzahl | Mindestens 2 (je eine pro Seite) |
| Montagehöhe (min.) | 350 mm |
| Montagehöhe (max.) | 1500 mm (bis 2100 mm bei technischen Ausnahmen) |
| Seitlicher Abstand | Max. 400 mm von der Außenkante |
| Sichtwinkel | 45° nach innen, 80° nach außen |
| Schaltung | Gemeinsam mit Scheinwerfern / Begrenzungsleuchten |
Kombinationsleuchten
Heckleuchteneinheit
Moderne LKW verfügen über Heckleuchteneinheiten, die Schlusslicht, Bremslicht, Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchte in einem Gehäuse kombinieren. Diese müssen entsprechend mehrere ECE-Prüfzeichen tragen.
LED-Nachrüstsätze
Für die Nachrüstung stehen kompakte LED-Rückleuchten zur Verfügung, die als Ersatz für konventionelle Glühlampenleuchten eingesetzt werden können. Sie bieten höhere Helligkeit, längere Lebensdauer und geringeren Stromverbrauch.
Anhänger-Beleuchtung
Wird ein Anhänger mitgeführt, müssen dessen Schlussleuchten ebenfalls den Anforderungen entsprechen. Die Verkabelung erfolgt über den standardisierten 7-poligen oder 13-poligen Steckverbinder (ISO 1185).
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