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Seitenmarkierungsleuchten

Seitenmarkierungsleuchten am LKW - Wie sind sie zu montieren?

Sind Seitenmarkierungsleuchten Pflicht?

Für Lkw ist diese Frage fast immer mit einem "Ja" zu beantworten, detaillierter gesagt: Jedes Fahrzeug mit mehr als sechs Metern Länge benötigt – in Abhängigkeit der Fahrzeuglänge – eine oder sogar mehrere Markierungsleuchten. Die StVZO erlaubt die Montage auch bei

Wann sind Seitenmarkierungsleuchten zulässig?
Anbringung bei Fahrzeugen <6m Länge zulässig ab 6m vorgeschrieben.

Wieviele Seitenmarkierungleuchten werden benötigt?
Je nach Länge des Fahrzeuges sind ein bis mehrere Leuchten notwendig. Dabei gilt ein maximaler Abstand von 3 Metern.

Wie müssen die Seitenmarkierungsleuchten leuchten?
Bei älteren Fahrzeugen dürfen diese dauerhaft leuchten, auch bei Fahrtrichtungänderungen. Bei neuen Fahrzeugen müssen die Seitenmarkierungsleuchten neben Dauerhaft auch synchron zum Fahrtrichtungsanzeiger leuchten.

Welche Voraussetzungen muss eine solche Leuchte erfüllen?

Wie für alle Beleuchtungseinrichtungen am LKW gilt natürlich für die Seitenmarkierungsleuchte, dass Sie über ein E-Prüfzeichen verfügt, welches sicherstellt, dass sie die erforderlichen Standards in Bezug auf die Lichtausbeute und die Verträglichkeit mit der Fahrzeugelektronik einhält. Ansonsten sollte lediglich darauf geachtet werden, dass die Leuchte problemlos am gewünschten Montageort befestigt werden kann. Hieraus ergibt sich auch, dass die Leuchten grundsätzlich gelb sind. Rote Leuchten dürfen ausschließlich am Fahrzeugende und auch nur dann, wenn sie in einer Kombination mit dem regulären Rücklicht existieren, zur seitlichen Markierung genutzt werden.

Montagehöhe: Unabhängig der Fahrzeuglänge

Unabhängig der Fahrzeuglänge, sind die Leuchten mindestens 250mm, jedoch maximal 1500mm, über dem Boden zu montieren. Idealerweise wählt man hierfür eine Stelle aus, an der die Seitenmarkierungsleuchte nicht unnötig stark verschmutzt wird.

Fahrzeuge unter 6 Metern Länge

Für Fahrzeuge mit 6-7 Metern Länge sind drei seitliche Markierungsleuchten Pflicht, darüber hinaus wird für alle 3 Meter eine weitere erforderlich. Hierbei sind zunächst zwei Seitenmarkierungsleuchten möglichst nah am Fahrzeuganfang und Fahrzeugende zu montieren. Maximal darf der Abstand vorne 3000mm und hinten 1000mm betragen.

Ausgehend von diesen beiden Leuchten müssen jetzt eine oder mehrere Leuchten so angebracht werden, dass zwischen alle Seitenmarkierungsleuchten zu keinem Zeitpunkt mehr als 3000mm Abstand bestehen. Die einzelnen Abstände dürfen jedoch ungleichmäßig sein, solange sie dieses Maximalmaß nicht überschreiten. Ein Mindestabstand oder eine Maximalzahl an Leuchten existiert nicht, sodass zur verbesserten Sichtbarkeit auch problemlos deutlich mehr seitliche Markierungensleuchten montiert werden können.

Dürfen die Markierungsleuchten blinken?

Ja, sofern es sich um einen LKW handelt. Bei älteren Fahrzeugen ist dies eine freiwillige Option, bei der die Leuchten zusätzlich zu den seitlichen Blinkern blinken, um insbesondere Fußgängern und Radfahrern sowie Fahrzeugen, die neben einem fahren auf das Abbiegen oder den Spurwechsel aufmerksam zu machen. Für Neufahrzeuge ist dies derzeit sogar verpflichtend, an solchen Fahrzeugen wären nachträglich montierte Markierungsleuchten in jedem Fall an die passenden Leitungen anzuschließen, dass sie mitblinken.

Ergänzend gilt auch, dass Fahrzeuge unter Umständen statt eines Seitenblinkers eine blinkende Markierungsleuchte nutzen dürfen. Das gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug serienmäßig seitlich einen Blinker besitzt.

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