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Heckwarnsystem an Einsatzfahrzeugen nach §52 Abs.11 StVZO

 

Rettungsfahrzeuge "dürfen zusätzlich zu Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht [...] mit einem Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein." (§52 Abs. 1 StVZO - Quelle: Juris GmbH)

Hier gehts zum Download der StVZO

Zur Zulässigkeit muss das System ebenso sechs weitere Kriterien erfüllen - die aus der StVZO hervorgehen - um zulässig zu sein:

  1. Die Leuchten müssen nach ECE-R65 zertifiziert sein.
  2. Müssen synchron blinken.
  3. Sollen im oberen Bereich des Fahrzeughecks symmetrisch angebracht sein.
  4. Das Heckwarnsystem muss unabhägig von der sonstigen Beleuchtung schaltbar sein.
  5. Der Betrieb ist Mittels einer Kontrolleuchte im Fahrerhaus anzuzeigen.
  6. Es muss ein Hinweis im Fahrerhaus angebracht sein, dass das Heckwarnsystem nur im Einsatzfall und bis maximal Schrittgeschwindigkeit genutzt werden darf.

In der Praxis werden oft ECE-R65 zertifizierte Frontblitzer im Heck von Einsatzfahrzeugen verbaut. Diese sind synchronisiert und Mittels hintergrundbeleuchteten Schalter im Fahrerhaus seperat schaltbar. Diese sehr wirksame Absicherung - meist von Großfahrzeugen - ist insbesondere auf Autobahnen oder Bundestraßen von großer Bedeutung.

Im Falle, dass Sie weitere Fragen zur Realisierung, Eintragung und Zulassung solcher Systeme haben. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Ihr LED-MARTIN® Service-Team

 Bilder:

1. Verbau 6 Modul Heckwarnsystem an Rüstwagen 1

2. Verbau 6 Modul Heckwarnsystem am TSF-W der Feuerwehr Fulda auf der Rettmobil 2018

 

 

 

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